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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Auslagerung von Bankgeschäftsbereichen, Anzeigen

Ein Institut hat eine Auslagerungsabsicht sowie ihren Vollzug BaFin und Bundesbank unvzgl. anzuzeigen. Weiterverlagerung ausgelagerter Tätigkeiten auf Dritte (Subunternehmer) ist wie erneute Auslagerung anzusehen und ihre Absicht sowie ihr Vollzug anzuzeigen, wobei bei Weiterverlagerungen durch Mehrmandantendienstleister Absichts- und Vollzugsanzeige für jedes der betroffenen Institute einzeln von diesem abgegeben werden können. In der Absichtsanzeige sind auszulagernder Bereich, Auslagerungsunternehmen und vorauss. Zeithorizont bis zur Umsetzung der Auslagerungslösung anzugeben. Die Vollzugsanzeige kann sich auf die Angabe des Vollzugs beschränken; Abweichungen von der Absichtsanzeige sind darzustellen. Beizufügen sind Kopien des Vertrags, durch den sichergestellt wird, dass das Institut gegenüber dem betr. Unternehmen die erforderlichen Weisungsbefug- nisse besitzt und dass die ausgelagerten Bereiche in die internen Kontrollverfahren des Instituts einbezogen werden, und eine Erklärung des Auslagerungsunternehmens gegenüber dem Institut, dass es im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen des Instituts oder im Rahmen von der BaFin gegenüber dem Institut angeordneter Prüfungen die Prüfung des ausgelagerten Bereiches duldet.



 
Weitere Begriffe : Subsistenzwirtschaft | Ärztliche Behandlung | Pantheismus
 
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