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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Auslandsaktien, Stimmrechtsausübung

Bei den in Deutschland eingeführten Auslandsaktien handelt es sich entweder um Inhaber- oder um Namensaktien, die als Originalzertifikaten, Inhaberzertifikate oder Inhaber-Leistungsschuldverschreibungen einer deutschen Bank bzw. Wertpapiersammelbank lieferbar sind. Bei Inhaberaktien ist die Stimmrechtsausübung und Teilnahme an den HV ohne weiteres möglich. Originalzertifikate über ausländische Namensaktien (vor allen von amerikanischen Gesellschaften) sind meist auf eine deutsche Bank bzw. Wertpapiersammelbank eingetragen und von diesen blanko indossiert, um so reibungslose und schnelle Belieferungen der Effektengeschäfte zu erreichen und Kosten für Umschreibungen zu sparen. Voraussetzung für die Stimmrechtsausübung aus solchen Titeln ist die Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft zu einem bestimmten Termin (record date). Die als Aktionär eingetragene deutsche Bank behält sich zuweilen vor, das Stimmrecht so ausüben zu lassen, wie es im Interesse der Berechtigten geboten ist. Die eingetragene Bank bzw. Wertpapiersammelbank kann aber auch dem Berechtigten selbst auf Verlangen die Ausübung des Stimmrechts ermöglichen.



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