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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Auslandsaktiva

Forderungen von Wirtschaftssubjekten an das Ausland. Die Brutto-Auslandsaktiva abzüglich der Auslandsverbindlichkeiten (Auslandspassiva) ergeben die Netto-Auslandsaktiva (Vermögensrechnung). In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Statistik nur für den (in diesem Zusammenhang ökonomisch bedeutsamsten) Sektor der Banken. In den Bankstatistischen Gesamtrechnungen in der Europäischen Währungsunion (der Deutschen Bundesbank) werden sowohl die Forderungen der Wirtschaftssubjekte im Gebiet der Europäischen Währungsunion an das Nicht-Euro-Währungsgebiet als auch der deutsche Beitrag hierzu ausgewiesen. Forderungen, die inländische Banken gegenüber ausländischen Wirtschaftseinheiten - Banken, Nichtbanken - haben. Ggs.: Auslandspassiva.



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