Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Auslieferung

Der Hinterleger von Wertpapieren kann ihre Auslieferung von der Depotbank fordern. Im Falle der Sammelverwahrung kann er verlangen, dass ihm aus dem Sammelbestand Wertpapiere in Höhe des Nennbetrages der für ihn in Verwahrung genommenen Wertpapiere ausgeliefert werden. Bei Wertpapieren ohne Nennbetrag richtet sich die Auslieferungsverpflichtung nach der Stückzahl der in Verwahrung genommenen Wertpapiere.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Auslese, natürliche
 
Ausmachender Betrag
 
Weitere Begriffe : Wechselhandel | Standby-Arrangement, -Fazilität | Negativlisten
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.