Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Ausschliesslichkeitserklärung

Ausschließlichkeitsklausel. Nebenbestimmung eines Kreditvertrages mit der Firmenkundschaft, welche den Kreditnehmer verpflichtet, nur bei dem kreditgebenden Institut Konten zu unterhalten und sämtliche Bankgeschäfte über die betreffende Bank abzuwickeln. Die Bank möchte sich dadurch u. a. bessere und umfassendere Einblicke in die Geschäftstätigkeit und -abwicklung des Kunden verschaffen. Ein Verstoß gegen die Ausschliesslichkeitserklärung berechtigt das Kreditinstitut üblicherweise zur Kündigung des Kredits. Von der Bank von einem Kreditnehmer, der bei der Bank in hohem Masse Kredit aufgenommen hat, verlangte Erklärung, alle seine Bankgeschäfte nur über die betr. Bank abzuwickeln. Die Bank will sich dadurch u. a. auch einen besseren, umfassenderen Einblick in die Geschäftstätigkeit und -abwick-lung des bei ihr hoch verschuldeten Kunden verschaffen können. Gilt als rechtlich nicht unbedenklich.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Ausschüttungsrendite
 
Ausschluss des Bezugsrechts
 
Weitere Begriffe : Prüfungsberichtsverordnung | Erziehung, permanente | Schliessung von Banken
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.