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Bank-GmbH

Auch: GmbH-Bank. Bank in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Solche werden gerichtlich und aussergerichtlich durch ihre Geschäftsführer vertreten, denen nur im Innenverhältnis Beschränkungen auferlegt werden können. Oberstes Organ einer GmbH-Bank ist die Gesellschafterversammlung, deren Zuständigkeit wesentlich über diejenige der HV nach AktG hinausgeht. Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Entscheidungen erfolgen durch Beschlussfassung mit Stimmenmehrheit, wobei die Stimmenzahl des Einzelnen von der Höhe des Gesellschaftsanteils abhängt. Bei GmbH-Banken mit mehr als 500 Mitarbeitern ist darüber hinaus durch das Betriebsverfassungsgesetz ein Aufsichtsrat vorgeschrieben; seine Zusammensetzung ist entspr. den Vorschriften für die Aktienbank.



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