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Bankdirektor

Titelbez. f. Bankmitarbeiter auf höheren Leitungsebenen in Banken. Oft mit Prokura oder Handlungsvollmacht ausgestattet, oft aber auch - auf Grund rein statusbezogener Ernennung im standingbewussten Bankwesen - ohne besonders hervorgehobene Funktionen. Teilw. mit Unterschieden im Status: Direktor der Filiale, Direktor in der Hauptverwaltung, Abteilungsdirektor u. dgl.. In Sparkassen u. a. kleineren und mittleren Banken auch für Vorstandsmitglieder.



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