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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sparkassen

Die Sparkassen gehören zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten. Das bedeutet, sie sind nicht auf privatrechtlicher Grundlage organisiert (»ius priva-tum«), sondern Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine Ausnahme bilden die sogenannten »Freien Sparkassen«. 1778 ist das Jahr, in dem die erste deutsche Sparkasse entsteht, und zwar in Hamburg. Die Ersparungskasse der Allgemeinen Versorgungsanstalt, so der Name, sollte vor allem den sozial Schwachen die Möglichkeit verschaffen, ihre Ersparnisse gegen Zinsen anzulegen. Entwickelt wurde die Sparkassenidee in Frankreich von Hugues Delestre und in England von Daniel Derbe, heute eher als Schöpfer des »Robinson Crusoe« weltbekannt. Realisiert wurde diese Idee zuerst im Norden Deutschlands von privaten Einrichtungen, in Hamburg beispielsweise von der Patriotischen Gesellschaft. Oldenburg und Kiel folgten dem Beispiel. Am 22. Juni 1801 eröffnete in der ehemaligen Küche des alten Göttinger Rathauses eine Sparkasse, deren Gründung nicht auf private Initiatoren zurückging, sondern auf das Handeln einer öffentlichen Körperschaft. Die Städtische Sparkasse Göttingen war damit die erste kommunale und daher auch erste öffentlich-rechtliche Sparkasse Deutschlands. Als Anstalten des öffentlichen Rechts haben die Sparkassen auch öffentliche Gewährträger, die für Zahlungsausfälle notfalls haften müssen. Gewähr-träger der Sparkassen sind Gemeinden oder Kreise, Städte oder kommunale Zweckverbände. So gibt es Gemeindesparkassen wie, um einige Beispiele zu nennen, in Alt-Duvenstedt, Büdelsdorf, Bergen (Dumme) oder Nordhastedt; es gibt Stadtsparkassen, Beispiel: Hamburger Sparkasse (Haspa); Kreissparkassen, Beispiel: Ohrekreis-Sparkasse (Haldensieben); oder eben Zweckverbandssparkassen wie die Ostsee-Sparkasse OSPA (Stadt Rostock, Kreise Bad Doberan und Güstrow). Die Einlagensicherung erfolgt bei den Sparkassen als sogenannte Institutssicherung, das heißt, die Gewährträger müssen bei Zahlungsschwierigkeit oder gar drohendem finanziellen Zusammenbruch des jeweiligen Instituts die Gefahr abwehren und das Institut um jeden Preis erhalten, mit anderen Worten, Sparkassen können nie insolvent werden (Insolvenz), es kann ihnen also nicht widerfahren, was man früher Konkurs nannte. Vermutlich wäre nicht nur Alt-Duvenstedt mit der Sanierung seiner Gemeindesparkasse überfordert, sondern sogar die Hansestadt Rostock gemeinsam mit den Kreisen Doberan und Güstrow mit übermäßigen Liquiditätsproblemen der OSPA. Deshalb gibt es natürlich auch Einlagensicherungsfonds (Feuerwehrfonds) bei den Sparkassen(verbänden), die erst einmal einspringen. Grundsätzlich jedoch haftet der Staat für jede Sparkasse und ist verpflichtet, sie vor der Insolvenz zu bewahren. Diese sogenannte Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ist den privaten Geschäftsbanken schon lange ein Dorn im Auge. Sie versuchen, mit allen Mitteln dagegen anzukämpfen.

Für ihre Gewährträger sind die Sparkassen normalerweise auch die Hausbank. Sie geben ihnen Kredite und finanzieren so wichtige öffentliche Aufgaben. Zu ihrem öffentlichen Auftrag und der Verpflichtung aufs Gemeinwohl gehört auch die konsequente Einhaltung des Regionalprinzips: Sparkassen sichern die Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen bis in die Regionen und Gemeinden. Seitdem einige Geschäftsbanken ihr Filialnetz ausdünnen, preisen die Sparkassen dieses als eines ihrer Verdienste. Es ist aber nicht so sehr Verdienst als vielmehr Pflicht, andernfalls wäre die staatliche Haftung tatsächlich anfechtbar, da die Sparkassen ihrem öffentlichen Auftrag nicht mehr nachkämen. Vom Angebot an Bankleistungen waren die Sparkassen, ihr Name sagt es, ursprünglich vor allem Einrichtungen, die Spargelder verwalteten. Außerdem gehörte die Vergabe von Realkrediten (durch Grundpfandrechte gesicherte Kredite) zum zweiten wichtigsten Geschäftsfeld. Mittlerweile jedoch haben sich die Sparkassen zu echten Universalbanken entwickelt.

Der Interessenverband der Sparkassen auf Bundesebene ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV).



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