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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Realkredit

Ein Realkredit ist ein Kredit, der durch reale, d. h. dingliche Kreditsicherheiten, insbesondere Vermögenswerte wie Grundstücke abgesichert ist.
Es ist also ein langfristiges, durch ein Grundpfandrecht abgesichertes, Darlehen.

Derartige Kredite werden von sogenannten Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken und Bausparkassen im Rahmen der Eigenheimfinanzierung begeben. Hier wird im Rahmen der Kreditprüfung hauptsächlich auf die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, im Gegensatz zur persönlichen Kreditwürdigkeit, eines Kreditnehmers Wert gelegt.

Für den Kreditgeber (Kreditor) stellt die Verwertbarkeit von Sachwerten, ausgedrückt im sogenannten Beleihungswert, die Sicherheit für eine rechtzeitige Zins- und Tilgungszahlung durch den Kreditnehmer (Debitor) dar. Hypothekendarlehen Beim Real- oder Sachkredit werden langfristig Ansprüche durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vermögens- oder Sachwerten gesichert. Die Sicherung wird durch Eintragung eines Grundpfandrechtes (Verpfändung von Grund und Boden) im Rahmen einer Beleihungsgrenze gewährt. Die Beleihungsgrenze liegt in der Regel bei 60 % des Beleihungswertes. Derartige Kredite werden von so genannten Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken und Bausparkassen vergeben. Die Kreditinstitute prüfen vorher lediglich die wirtschaftliche Bonität eines Kreditnehmers. Durch die Verwertbarkeit der Sachwerte, ausgedrückt im so genannten Beleihungswert, stellt der Kreditgeber eine rechtzeitige Zins- und Tilgungszahlung durch den Kreditnehmer sicher. Der Realkredit stellt sich als Beleihung dieser Werte dar. Die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ist unerheblich. Der Realkredit wird auch als Immobiliar-, Grund-, Objekt- oder Hypothekarkredit bezeichnet.



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