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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditgeber

1. Ausleiher von Krediten bzw. Darlehen, auch - in wirtschaftlicher Sicht - Käufer von Schuldtiteln wie verzinslichen Wertpapieren u.dgl. Kreditgeber sind vor allem Banken aller Art, aber auch Unternehmen, z. B. als Lieferantenkreditgeber. Ggs.: Kreditnehmer. 2. Nach Verbraucherkreditrichtlinie: natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einen Kredit gewährt, oder eine Gruppe solcher Personen. 3. nach Verbraucherkreditgesetz: Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einen Kredit gewährt.



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