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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einlagensicherungsfonds

Der Einlagensicherungsfonds ist eine Absicherung für die Spareinlagen bei Banken. Seine Garantieleistungen übertreffen andere europäische Standards bei weitem. Es gibt für die verschiedenen Bankenarten in Deutschland verschiedene Arten der Einlagensicherung.

Die deutschen Banken und Sparkassen sind bei der Einlagensicherung "Weltmarktführer". Sie haben in den letzten Jahrzehnten ein Netz - oft mit doppeltem oder dreifachem Boden - für den Kunden geschaffen. Jede der vier großen Gruppen deutscher Kreditinstitute hat ihre eigene Sicherungseinrichtung:

  • Banken mit dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken
  • Sparkassen mit dem regionalen Stützungsfonds und der Gewährträgerhaftung
  • Landesbanken und Girozentralen mit Garantiefonds und dem Garantieverbund
  • Banken der öffentlichen Hand mit dem Einlagensicherungsfonds öffentlicher Banken Deutschlands

Gehört eine deutsche Bank keine dieser Sicherungsgruppen an, so gilt nur als Grundsicherung die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Wann Vorsicht bei der Geldanlage geboten ist, erfahren Sie in einem separaten Abschnitt.

Sparkassen - regionale Stützungsfonds und Gewährsträgerhaftung

Die Sparkassen bieten hundertprozentige Sicherheit für Ihre Geld. In vier Stufen wird gesichert. In der ersten Stufe bilden die Sparkassen zwölf regionale Sparkassen-Stützungsfonds, die zunächst aufgerufen sind, die Sparkassen innerhalb ihres regionalen Einzugsgebietes zu stützen. Die Stützung erfolgt durch Zuschüsse und Darlehen bei Überschuldung. Die Finanzierung erfolgt genauso wie bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Die Landesbanken und Girozentralen bilden darüber hinaus eigene Fonds, die so genannte Sicherungsreserve, die durch Zuschüsse und Darlehen bei Illiquidität oder Überschuldung sowohl Landesbanken als auch Sparkassen beisteht. Sobald die ersten beiden Stufen erschöpft sind, tritt ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds ein. Das bedeutet: Das Gesamtvolumen aller regionalen Stützungsfonds steht im Notfall gemeinschaftlich zur Verfügung. Auch die Sicherungsreserve der Landesbanken nimmt an dem überregionalen Ausgleich teil.

Die Sicherungsfonds bewirken also indirekt eine Einlagensicherung, ohne dass der Einleger selbst etwas davon erfährt. Gestützt werden die Landesbanken und Sparkassen durch öffentliche Gebietskörperschaften (bei den Landesbanken das jeweilige Land und bei den Sparkassen der Landkreis beziehungsweise die Stadt oder Gemeinde). Mit der damit verbundenen Gewährsträgerhaftung übernehmen die öffentlichen Gebietskörperschaften die Garantie für den Bestand der Sparkasse beziehungsweise Landesbank. Und letztlich sind auch sämtliche Sparkassen und Landesbanken von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gesichert.

Genossenschaftsbanken - Garantiefonds und Garantieverbund

Auch bei den Genossenschaftsbanken in Deutschland sind Einlagen hundertprozentig sicher. Die Sicherungseinrichtungen werden vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) geführt und bestehen aus Garantiefonds und einem Garantieverbund. Die Garantiefonds haben den Zweck, finanzielle Schwierigkeiten der Genossenschaften abzuwenden oder zu beheben. Es können Barzuschüsse, verzinsliche und unverzinsliche Darlehen sowie Bürgschaften und Garantien gegeben werden. Neunzig Prozent der Einzahlungen in den Garantiefonds werden durch die regionalen Genossenschaftsbanken sowie zehn Prozent durch den Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) selbst und die überregionale Institute (etwa DG-Bank) erbracht.

Als Alternative zum Garantiefonds steht der Garantieverbund zur Verfügung. Ein Garantieverbund übernimmt im Falle von finanziellen Schwierigkeiten Bürgschaften und Garantien. Vom gesamten Bankenverband der Volks- und Raiffeisenbanken gibt es für die überregionalen Institute einen entsprechenden Garantieverbund. Auch die Genossenschaftsbanken sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gesichert.

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands

Die Einlagensicherungseinrichtungen des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands schützen Guthaben von Kunden bei den angeschlossenen Kreditinstituten unbegrenzt zu hundert Prozent. Dieser Schutz umfasst Einlagen von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Sparguthaben, Sichteinlagen und Termingelder, auf den Namen lautende und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften.

Ausgenommen sind Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder (sowie deren Sondervermögen). Das gilt auch für Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat. Pfandbriefe und Kommunalobligationen bieten auf Grund ihrer rechtlichen Konstruktion dem Anleger eine umfassende Sicherheit und werden daher nicht zusätzlich geschützt. Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands sind zum Beispiel die Deutsche Ausgleichsbank und die Deutsche Postbank AG.

Ausländische Banken in Deutschland - die regionalen Einlagensicherungsfonds

Grundsätzlich gelten für ausländische Banken weder die institutsspezifischen Sicherungseinrichtungen noch die Garantien der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken.. Einzelne ausländische Banken sind mit ihrer deutschen Niederlassung jedoch dem deutschen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken e.V. beigetreten. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie bei den Detailinformationen des jeweiligen Kreditinstitutes. Doch auch ausländische Institute speziell aus unseren europäischen Nachbarländern können mit einer Einlagensicherung aufwarten.



 
Weitere Begriffe : Kredit | Rigidität | Verhaltensausformung,
 
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