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			     Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
			
			
			
			
                      Abk.: ESAEU. Kurzbezeichnung für  Gesetz zur Umsetzung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie und der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie. Gesetzliche Grundlage für die Absicherung von Kapitalanlegern als Einleger bei Instituten oder als Anlegern in Wertpapieren. Das Gesetz ist die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme und der Richtlinie über Systeme für die Entschädigung der Anleger.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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