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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bankmanagement, gesetzliche Pflichten

Das KWG legt den Banken eine grosse Anzahl von Pflichten und Aufgaben auf, die überwiegend spezif. für diese gelten, teilw. jene aus anderen gesetzlichen Normen für Banken erweitern oder präzisieren. Zwar erlegt das Gesetz formal diese Aufgaben »den Instituten« auf, doch ergibt sich die Verantwortung für die Durchführung bei der einzelnen Bank als Funktion der Geschäftsleiter, die somit die Verpflichtungen und Aufgaben nach dem KWG letztlich treffen. BaFin, z. T. auch Bundesbank, sind befugt, von Banken und Mitgliedern ihrer Organe Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten sowie Vorlegung der Bücher und Schriften zu verlangen und auch ohne besonderen Anlass Prüfungen vorzunehmen; Bedienstete der BaFin können hierzu die Geschäftsräume der Bank betreten, bei Banken in der Rechtsform einer juristischen Person zu Haupt-, General- oder Gesellschafterversammlungen sowie zu Sitzungen der Aufsichtsorgane Vertreter zu entsenden, die dort auch das Wort ergreifen können, von Banken in der Rechtsform einer juristischen Person Einberufung der genannten Versammlungen, Anberaumung von Sitzungen der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane sowie Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung zu verlangen. Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bank gegenüber ihren Gläubigern, insb. für die Sicherheit der ihr anvertrauten Vermögenswerte, kann die BaFin zur Abwendung dieser Gefahr einstweilige Massnahmen treffen. Sie kann insb. Anweisungen für die Geschäftsführung der Bank erlassen, Inhabern und Geschäftsleitern die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen oder beschränken und Aufsichtspersonen bestellen. Bei Banken, die in anderer Rechtsform als der eines Einzelhandelskaufmanns betrieben werden, sind Geschäftsleiter, denen die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagt worden ist, für die Dauer der Untersagung von der Geschäftsführung und Vertretung der Bank ausgeschlossen. Neben die durch KWG fixierten gesetzlichen Aufgaben und Pflichten der Bankgeschäftsleiter tritt eine grosse Anzahl von Einzelanweisungen, die sich aus Verordnungen, Bekanntmachungen, Mitteilungen, Stellungnahmen usw. der BaFin ergeben und deren Beachtung von den Bankgeschäftsleitern ebenfalls letztlich zu verantworten ist.



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