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| Bankverwahrung von WertpapierenNeben der Verwaltung Teil des Depotgeschäfts einer Bank. An von der Bank verwahrten Effekten behält der Kunde - anders als bei verwahrtem Geld - grunds. das Eigentum, sodass sie im Fall einer Insolvenz der Bank aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere. 
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| Weitere Begriffe : Rücklagen | provisionsfreies Konto | Swapsekundärmarkt | ||||||||||||||||||||||||||||
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