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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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bankwöchentliche Kurzmeldung »Auslandsstatus«

Statistische Teilerhebung der Bundesbank über den Auslandsstatus der Banken (daneben: monatliche Meldung »Auslandsstatus«). Im Rahmen dieser Erhebung haben die Banken der Bundesbank auf Vordrucken und nach Richtlinien bankwöchentlich den Stand ihrer kurzfristigen Auslandsforderungen und -Verbindlichkeiten, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten, Wirtschaftssektoren sowie nach Euro und Fremdwährung (einschl. Edelmetalle), zu melden. Das Geschäft der Zweigstellen, die von inländischen Banken in fremden Währungsgebieten unterhalten werden, ist in die Meldung nicht einzubeziehen. Die Meldung ist von allen Banken zu erstatten, die im Rahmen der monatlichen Meldung »Auslandsstatus« berichtspflichtig sind. Die Kurzmeldung ist zu den Bankwochenstichtagen, d.h. zum 7., 15., 23. und Ultimo eines jeden Monats zu erstatten, jeweils spätest. am 3. (nach Ultimo 4.) Geschäftstag nach dem Stichtag abzugeben. Banken mit Zweigstellennetz können an Stelle einer Meldung für das Gesamtinstitut von ihren einzelnen Zweigstellen im Inland Teilberichte einreichen lassen. Die Kurzmeldung ist bei der LZB einzureichen, in deren Bereich die meldepflichtige Bank - bei Zweigstellenmeldungen die berichtende Zweigstelle - ansässig ist.



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