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| beschränkte Verpfändung bei WertpapierverwahrungEin Hinterleger von Wertpapieren ermächtigt den Verwahrer (nur), die hinterlegten Wertpapiere oder Sam-melbestandanteile bis zur Höhe des Kredits zu verpfänden, den der Verwahrer für diesen Hinterleger eingeräumt hat. Ggs.: Unbeschränkte Verpfändung. 
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| Weitere Begriffe : Währungsreserven des Eurosystems | Organisation, berufliche | Durchschnittslaufzeit | ||||||||||||||||||||||||||||
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