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Wirtschaftslexikon
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Beweislast

Form der Regelung der Frage, welche von zwei Parteien den Beweis für von der Gegenpartei bestrittene Tatbestände führen muss, um zu obsiegen. Prinzipiell muss jede Partei diejenigen Tatsachen beweisen, aus denen sie die Existenz von Rechten oder den Wegfall eines Rechtes der Gegenpartei ableitet, z. Beweislast die Bank, dass sie einem Kunden einen Kredit gewährt hat, der zurückzuzahlen ist. Bspw. dienen der vom Kreditnehmer unterschriebene Kreditvertrag und der Schuldschein der Umkehrung der Beweislast vom Gläubiger auf den Schuldner, von der Bank auf den Kreditnehmer.



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