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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Brouwer-Berichte I und II

Vom Wirtschafts- und Fi-nanzausschuss der EU verabschiedete Berichte über Finanzmarktstabilität (2000) bzw. Finanzkrisenmanagement (2001), von ECOFIN, dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU, gebilligt. Sie kommen zu dem Schluss, dass die bestehenden institutionellen Regulie-rungs- und Aufsichtsvereinbarungen in der EU eine kohärente und flexible Grundlage für die Sicherung der Stabilität des Finanzsystems bilden. Allerdings wurde eine Verbesserung der Kooperationsmechanismen in der EU empfohlen. Im Einzelnen enthält der Bericht über Finanzmarktstabilität folgende Empfehlungen: 1. Vertiefung der Sektoren übergreifenden Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, da Aufsichtsvereinbarungen in erster Linie die Grenzen überschreitende Kooperationen regeln sollen. 2. Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden und Zentralbanken über grosse Finanzinstitute und wichtige Markttrends als wesentliches Element der Kooperation. 3. Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und Zentralbanken, um zu gewährleisten, dass Finanzprobleme innerhalb einer Gruppe, die einen Dominoeffekt in anderen EU-Ländern auslösen können, rechtzeitig allen zuständigen Behörden gemeldet werden. 4. Weitere Konvergenz der Aufsichtspraktiken. Der Bericht über Finanzkrisenmanagement befasst sich ebenfalls schwerpunktmässig mit Kooperationsvereinbarungen und enthält folgende Empfehlungen: 1. In einer Krisensituation sind alle mutmasslich betroffenen Behörden rechtzeitig zu informieren; zu diesem Zweck sind alle noch bestehenden rechtlichen Hindernisse für den Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden, Zentralbanken, Überwachungsorganen für Zahlungsverkehrssysteme sowie Einrichtungen, die Einlagensicherungssysteme verwalten, zu beseitigen. 2. I. Hinbl. a. die grossen Finanzinstitute einschl. Konglomeraten soll Einigung über die koordinierende Aufsichtsbehörde und deren Aufgaben (einschl. Einholung und Weitergabe von Informationen), insb. in Krisenfällen, erzielt werden. 3. Die Memoranda of Understanding sollen weiter entwickelt werden und sich konkreter mit dem Finanzkrisenmanagement befassen. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss überprüft regelmässig die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen.



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