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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Leitung

Die BaFin wird von einem Präsidenten geleitet. Dieser hat als ständigen Vertreter einen Vizepräsidenten. Beide werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten ernannt. Der Präsident führt die Geschäfte der BaFin und verwaltet deren Vermögen nach Massgabe des Fin DAG und der Satzung unbeschadet der Weisungsrechte des BMF. Der Präsident führt die Aufsicht über den gesamten Dienstbetrieb. Er vertritt die BaFin gerichtlich und aussergerichtlich und gibt regelmässig Veröffentlichungen der BaFin heraus. Er erlässt eine Geschäftsordnung, die ebenso wie deren Änderung der Genehmigung durch das BMF bedarf.



 
Weitere Begriffe : stille Einlagen bei Banken (Instituten), Dauerhaftigkeit | Knebelung(svertrag) | Länderrisikobeurteilung, standardisierte Verfahren
 
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