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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Abk.: BaFin. Im Geschäftsbereich des BMF durch Zusammenlegung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel 2002 errichtete bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sitz in Bonn und Frankfurt a.M. Für Klagen gegen die BaFin gilt Frankfurt als Sitz. In Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gilt Frankfurt a.M. als Sitz der Verwaltungsbehörde. Die BaFin ist in Verfahren vor ordentlichen Gerichten von Zahlung der Gerichtskosten befreit. Sie hat eine Satzung und untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des BMF.



 
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