Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Bundesfernstraßengesetz

Das Bundesfernstraßengesetz regelt alles, was sich auf, an und um Fernstraßen herum abspielt. Zu den Fernstraßen gehören sowohl Autobahnen als auch Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrt.

Im Bundesfernstraßengesetz ist beispielsweise festgehalten, dass in einer bestimmten Entfernung keine Hochbauten errichtet werden dürfen. Das gilt auch für Zäune, Stapel oder Haufen - Dinge, die nicht fest mit dem Grundstück verbunden sind. Denn sie könnten den Verkehr beeinträchtigen. Um jedoch die Straße von Schneeverwehungen oder ähnlichem frei zu halten, dürfen auf dem Grundstück vorübergehend Schutzvorrichtungen aufgestellt werden.

Im Gesetz ist außerdem geregelt, wer die Straßen verwaltet, wer die Kosten zum Beispiel beim Bau einer neuen Kreuzung trägt und was passiert, wenn es einer Umleitung bedarf. Das Bundesfernstraßengesetz ist im Internet nachzulesen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Bundesbodenschutzgesetz
 
Bundesfinanzhof
 
Weitere Begriffe : IACPM | Profitrate, tendenziell fallende | Fourierismus
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.