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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Clearinghouse

1. Von Banken eingerichtete Organisation zur Durchführung des multilateralen Abrechnungsverkehrs im Zahlungsverkehr. 2. Einrichtungen an Börsen, spez. Terminkontraktbörsen, die von den Börsenmitgliedern (meist Banken) getragen werden und als Geschäftskontrahent in alle Geschäfte eintreten, sodass jederzeit Glattstellungen möglich sind. 3. An Wertpapierbörsen Organisationen, die stückelosen Wertpapiertransfer durchführen.



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Clearingcommittee
 
Clearstream Banking Frankfurt AG
 
Weitere Begriffe : Durchschnittstypus | Zinsertragsbilanz | Ergänzungskapital Klasse 1
 
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