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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Darlehensvertrag

schriftlicher Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Bestandteile: (1) Aufführung der Vertragspartner; (2) Kontonummer, unter der das Darlehen bereitgestellt und verwaltet werden soll; (3) Darlehenssumme in Ziffern und Worten; (4) Darlehensverwendungszweck; (5) Zinssatz, Auszahlungskurs, anfänglicher effektiver Jahreszins; (6) Dauer der Zinsfestschreibung, Zinsanpassungsklausel; (7) Nebenkosten, Gebühren; (8) Tilgungsvereinbarungen; (9) Kreditsicherheiten; (10) Schuldversprechen (Übernahme der persönlichen Haftung in Höhe des Grundschuldbetrages, wenn nicht in gesonderter Erklärung geregelt); (11) Sicherungszweckerklärung (Aufführung der Kredite und Darlehen, denen die Sicherheiten dienen); (12) Nebenpflichten des Darlehensnehmers (z. B. Versicherungsschutz für Sicherungsgut oder Immobilien, Einreichung von Jahresabschlüssen nach §18 KWG usw.); (13) Vereinbarungen über den Gerichtsstand; (14) Datum und Unterschriften der Vertragspartner. Vgl. auch: Kreditvertrag Realvertrag nach § 607 BGB. Kreditvertrag.



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