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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Deckungsdarlehen

Realkreditinstitute verkaufen Pfandbriefe an private Sparer u. a. Käufer. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung (Deckung) dieser Wertpapiere dienen Hypothekarkredite als Deckungsdarlehen. Diese dürfen nur im Rahmen der Beleihungsgrenze ausgegeben werden und unterliegen u.U. dem Kongruenz-(Deckungs-)prinzip. Für die verkauften öffentlichen Pfandbriefe dienen zur Deckung Kommunalkredite, d. h. Forderungen gegen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.



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Deckungsfähigkeit, fortgeltende
 
Weitere Begriffe : Zwischenzins(satz) | Prospektive | Pauschalwertberichtigung
 
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