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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Depotgeschäftsaufnahme

Institute, die von der Ba-Fin die Erlaubnis zum Betreiben des Depotgeschäfts i. S. d. KWG haben, müssen die BaFin und die Hauptverwaltung der zuständigen Bundesbankfiliale unvzgl. von der erstmaligen Aufnahme des Depotgeschäfts oder dessen Wiederaufnahme nach zwischenzeitlicher Beendigung und Abschluss der letzten Depotprüfung unterrichten. Sparkassen und Kreditgenossenschaften haben die Mitteilung über ihren Verband einzureichen.



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Weitere Begriffe : Legitimierung, vertikale | Jahresabschluss, bewertungsmässige Konzeption | Liquiditätsgrundsatz, Wertpapierpensions- und -leihgeschäfte
 
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