Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Deutsche Bundesbank, Einlagengeschäft

Die Bundesbank darf das Einlagengeschäft mit jedermann betreiben; de facto beschränkt sie es jedoch auf bestimmte Einlegergruppen. Bei den von der Bundesbank entgegengenommenen Einlagen handelt es sich um unverzinsliche Guthaben auf Girokonten, die hauptsächlich zur Durchführung des Zahlungsverkehrs der Einleger dienen. Besonderheiten des von ihr betriebenen Girogeschäfts sind, dass die Konten nicht debitorisch geführt werden dürfen, keine Verzinsung der Guthaben erfolgt, Kontoführung neben Gebühren für Sonderleistungen teils kostenfrei, teils mit relativ niedrigen Gebühren belastet ist. Andere Einlagen als Sichteinlagen werden nicht angenommen.



 
Weitere Begriffe : Indexklausel | Preisindex für die Lebenshaltung | Geschäftsbetriebseinstellungsanzeige
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.