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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Differenzarbitrage

Dient der Ausnutzung von Kursunterschieden in einem Zeitpunkt an verschiedenen Märkten durch Abschluss von 2 oder mehr sich insgesamt kompensierenden Geschäften. Im Allgemeinen sind die Margen, die zur Erzielung eines Arbitragegewinns genutzt werden können, sehr gering, zumal die Kosten der Transaktion mit in Betracht zu ziehen sind. Die Differenzarbitrage hat, anders als die Ausgleichsarbitrage, nicht das Ziel, ohnehin erforderliche Devisen möglichst billig anzukaufen oder vorhandene Bestände teuer zu verkaufen, sondern richtet sich auf die Gewinnerzielung durch unmittelbare Kombination von Kauf und Verkauf und damit der Herstellung einer geschlossenen Position.



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