Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

echter Domizilwechsel

Auch: eigentlicher Domizilwechsel. Wechsel, der bei einer bestimmten Zahlstelle -i. d. R. eine Bank - als Domizil zahlbar ist. Der Wechselvordruck enthält den Domizilvermerk »Zahlbar bei...«. Die Zahlstelle (Domiziliat) wird dadurch nicht zum Wechselschuldner oder -verpflichteten. Auch dann, wenn der Bezogene nicht am Zahlungsort des Wechsels wohnt, muss er eine dortige Zahlstelle benennen, wenn er den Wechsel am Zahlungsort nicht selbst einlösen will (unechter Domizilwechsel).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
echte Konvertibilität
 
echter Lombardkredit
 
Weitere Begriffe : Finanzkonglomeratsunternehmen, übergeordnetes | Halbproletariat | Fixedrate
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.