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EG-Verpackungsrichtlinie

Im Dezember 1994 wurde die EG-Verpackungsrichtlinie erlassen. In ihr werden Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle festgeschrieben. Die EG-Verpackungsrichtlinie unterscheidet weiter stoffliches und energetisches Recycling: Stoffliches Recycling: Nach einer Übergangszeit von 5 Jahren sind 45% der gesamten Verpackungen stofflich wiederaufzubereiten. Energetisches Recycling: Die energetische Verwertung von Verpackungen ist zulässig. (Verbrennung unter Nutzung der freiwerdenden Energie)



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