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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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eigene Akzepte

Bei einer Akzeptkreditgewährung der Bank entstehende Wechsel (Akzepte). Müssen in der Bankbilanz gesondert ausgewiesen werden (Eigene Akzepte und Solawechsel). Durch den - in der Praxis üblichen -Erwerb des eigenen Akzepts, d.h. Selbstdiskontierung durch die akzeptierende Bank, erlischt die wechselmässige Haftung der Bank. Im Rahmen der Liquiditätsermittlung, etwa bei den Liquiditätsgrundsätzen, nicht zu berücksichtigen. Eigene Akzepte einer Bank, die diese zur Refinanzierung weiterverkauft hat oder die der Akzeptkreditnehmer, da die Bank eine ansonsten übliche Selbstdiskontierung nicht vorgenommen hat, zur Bezahlung eigener Ver- bindlichkeiten weitergegeben (z.B. an seinen Lieferanten) oder bei einer anderen Bank diskontiert hat, sind in der Bilanz unter Eigene Akzepte im Umlauf anzugeben. Der eigene Bestand sowie verpfändete eigene Akzepte gelten nicht als im Umlauf befindlich.



 
Weitere Begriffe : Prestigekriterium | Ostrazismus | zentralplanwirtschaftlicb.es Bankensystem
 
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