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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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eigene Risikomodelle, Anrechungsbeträge

Dem massgeblichen Anrechnungs- oder Teilanrechnungsbetrag ist der grössere der folgenden Beträge zu Grunde zu legen: 1. Der potenzielle Risikobetrag für die zum Geschäftsschluss des Vortages im Bestand des Instituts befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentegruppen (Portfolio). 2. Der Durchschnitt der potenziellen Risikobeträge für die zum jeweiligen Geschäftsschluss der vorangegangenen 60 Arbeitstage im Bestand des Instituts befindlichen Finanzinstrumente oder -gruppen, gewichtet mit einem von der BaFin festzulegenden Faktor. Sofern das Risikomodell zur Ermittlung des Teilanrechnungsbetrages für das besondere Kursrisiko verwendet wird, ist bei der Ermittlung des potenziellen Risikobetrags und des gewichteten Durchschnitts der potenziellen Risikobeträge der auf das besondere Kursrisiko entfallende potenzielle Risikobetrag zusätzlich zu berücksichtigen; dies gilt nicht, wenn das Risikomodell zur vollständigen Erfassung der in dem besonderen Kursrisiko enthaltenen Kreditrisikokomponente geeignet ist. Der anzuwendende Gewichtungsfaktor beträgt 3. Die BaFin kann jedoch bestimmen, dass im Einzelfall ein Zusatzfaktor anzuwenden ist. Die BaFin legt den anzuwendenden Zusatzfaktor unter Berücksichtigung der nach dem Eigenmittelgrundsatz vorgegebenen qualitativen Anforderungen und der Prognosegüte des Risikomodells fest.



 
Weitere Begriffe : Entbürokratisierung | Listing | exogenes Kreditrisiko
 
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