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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einzelkosten

Einzelkosten bezeichnen Kosten, welche abhängig von der Ausbringungsmenge eines Produktes sind. Für jede Einheit eines Produktes fallen bestimmte Kosten an. Diese sind direkt auf das Produkt anrechenbar.

Die Einzelkosten -die auch direkte Kosten genannt werden- können dem Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden. Bei der Zurechnung von Einzelkosten auf Kostenträger bleibt das Kostenverursachungsprinzip voll gewahrt.

Einzelkosten sind Kosten, die einer Bezugsgröße direkt zugerechnet werden können. Bezugsgrößen sind häufig die Endprodukte als Kostenträger, es kommen aber auch z.B. Produktgruppen, Kostenstellen, Kostenbereiche, Prozesse etc. in Betracht.

Die Einzelkosten können eingeteilt werden in:

1. Fertigungslohnkosten
2. Fertigungsmaterialkosten
3. Sondereinzelkosten des Vertriebs (z.B. Provisionen)
4. Sondereinzelkosten der Fertigung (z.B. Modellkosten).

Die Einzelkosten haben in der Regel den Charakter von proportionalen Kosten. Die Erfassung der Fertigungslohnkosten bzw. Fertigungsmaterialkosten erfolgt durch sogenannte Lohnscheine bzw. Materialentnahmescheine. Diese Belege tragen die Nummer des betreffenden Kostenträgers, so daß formal die richtige Zurechnung der Einzelkosten gewährleistet ist.

Die Erfassung der Sondereinzelkosten des Vertriebs und der Fertigung ist ebenfalls unproblematisch, denn auch hier werden die notwendigen Aufwendungen auf Belegen erfaßt, die die Nummer des Kostenträgers tragen. Gegenteil sind Gemeinkosten.

Gelegentlich wird auch von Einzelkosten bezüglich von Kostenstellen gesprochen. Es sind dann Kosten, die direkt und verursachungsgerecht den einzelnen Kostenstellen zugerechnet werden können, sog. Kostenstelleneinzelkosten. Das Gegenteil hierzu sind die Kostenstellengemeinkosten.

Ein gutes Beispiel für Einzelkosten sind Materialkosten und Akkordlöhne.

Das Gegenteil von Einzelkosten stellen die Gemeinkosten dar.

Einzelkosten können mittels Beleg einem bestimmten Bezugsobjekt zugeordnet (dahin kontiert) werden.
Die Bezugsobjekte richten sich je nach dem Auswertungszweck: Produkte, Dienstleistungen, Aufträge, Kostenträger, Projekte, Profit Center, Sparten, Kostenstellen (Abteilungen, Regionen, Niederlassungen).

Die Kostenerfassung sollte so organisiert werden, daß für sämtliche zu belastenden Kostenelemente klare Belege und eine eindeutige Kontierung bestehen. Die Einhaltung dieser Regel ist die Voraussetzung für eine verantwortungsgemäße Kostenrechnung.

Einzelkosten lassen sich direkt, also verursachungsgerecht, den einzelnen Produkten oder Kostenträgern zurechnen. Das Gegenstück zu den Einzelkosten sind Gemeinkosten, also solche Kosten, die nicht einem Produkt direkt zurechenbar sind.

siehe auch direkte Kosten



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