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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gemeinkosten

Gemeinkosten sind Kosten, die einer Bezugsgröße nicht direkt zurechenbar sind.

Gemeinkosten sind das Gegenstück zu den Einzelkosten.

Gemeinkosten entstehen durch die Differenzierung der Kostenarten nach der Zurechenbarkeit der Kosten auf die Kostenträger. Im Gegensatz zu den Einzelkosten können die Gemeinkosten in der Kostenträgerrechnung nicht direkt einem Kostenträger zugerechnet werden. Gemeinkosten werden deshalb durch eine Kostenschlüsselung im Betriebsabrechnungsbogen auf die einzelnen Kostenstellen verteilt und über Gemeinkostenzuschläge den Kostenträgern zugerechnet.

Zu unterscheiden sind sekundäre Gemeinkosten und primäre Gemeinkosten sowie echte Gemeinkosten und unechte Gemeinkosten. Je nach Art des Kostenrechnungsaufbaus verwendet man Ist-, Norm- oder Plangemeinkosten, wobei letztere besondere Probleme innerhalb der Gemeinkostenplanung aufwerfen.

Die wichtigsten Gemeinkosten sind i.d.R. Teile der Personalkosten, die Hilfs- und Betriebsstoffkosten, Energiekosten, Werkzeugkosten, Abschreibungen einschließlich Instandhaltungs- und Reparaturkosten, kalkulatorische Zinsen sowie die Gruppe »verschiedene Gemeinkosten«.

Verrechnungsprobleme:

1. Grundsätzlich muß versucht werden, den Block der Gemeinkosten möglichst klein zu halten, um Ungenauigkeiten der Kostenrechnung auf Grund von Schlüsselungen zu vermeiden. Dies gelingt durch eine differenzierte Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, die auch für eine effektive Gemeinkostenvorgabe und Gemeinkostenkontrolle nötig sind.

2. Eine andere Möglichkeit besteht in der Relativierung der Einzel- und Gemeinkosten auf bestimmte Bezugsgrößen, wie sie bei der Deckungsbeitragsrechnung mit relative Einzelkosten vorgenommen wird.

Können Kosten einem Bezugsobjekt (z.B. einer Kostenstelle) eindeutig durch einen Beleg zugeordnet werden, dann sind es Einzelkosten, oder sie fallen für dieses und andere Bezugsobjekte gemeinsam an, dann sind es Gemeinkosten. Das Gehalt eines Abteilungsleiters einer Produktionswerkstatt ist Bestandteil der Einzelkosten dieser Abteilung; dagegen Bestandteil der Gemeinkosten, bezogen auf die Aufträge, die diese Abteilung durchlaufen.

Gemeinkosten werden gleichzeitig von mehreren Produkten oder Kostenstellen verursacht. So entstehen z.B. die Kosten für den Lohn des Abteilungsleiters gemeinsam für alle Produkte der betreffenden Abteilung.

Gemeinkosten werden über Verteilungsschlüssel, sog. Kostentreiber oder Bezugsgrößen, den einzelnen Produkten zugerechnet. Das Gegenstück zu den Gemeinkosten sind die Einzelkosten. Die Einteilung in Einzel- und Gemeinkosten ist daher relativ und hängt von der betrachteten Bezugsgröße ab.

Siehe ebenfalls unter:
>>> Kostenverursacherprinzip
Kosten, die von mehreren Erzeugnissen gemeinsam verursacht werden und deshalb nicht einem Kostenträger direkt zugerechnet werden können sind Gemeinkosten. Mit Hilfe eines so genannten Gemeinkostenschlüssels werden in der Betriebsabrechnung die Gemeinkosten auf die jeweiligen Kostenstellen verteilt. Es wird zwischen Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten unterschieden. Zusammen mit den Einzelkosten ergeben sie die Gesamtkosten eines Produktes. Eine direkte Zuordnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ist in Mehrproduktbetrieben meist nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Kosten mit Hilfe verschiedener vorgelagerter Rechnungsverfahren gesammelt und dann entsprechend zugeteilt.



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Weitere Begriffe : Zahlungspflicht | Kompetenz, soziale | uneigennütziges Treuhandeigentum
 
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