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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Eisenbahn-Bundesamt

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung. Durch die Strukturreform der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn 1994 wurden die Staatsunternehmen neu aufgeteilt. Der unternehmerische Bereich wurde die Deutsche Bahn AG, die Aufsicht blieb beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen durch die Bundesoberbehörden Eisenbahn-Bundesamt und Bundeseisenbahnvermögen.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahnverkehrsunternehmen, in der Hauptsache für die Deutsche Bahn AG. Sein Hauptsitz ist in Bonn, es gibt aber 15 weitere Standorte bundesweit. Da der Betrieb von Eisenbahnverkehrsbetrieben seit der Bahnreform nicht mehr auf die staatlichen Anbieter limitiert ist, ist es wichtig, dass das EBA die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen überwacht. Alle beteiligten Unternehmen müssen denselben technischen Standards und Normen unterworfen sein.

Die nichtbundeseigenen Eisenbahnen, hauptsächlich die Regionalstrecken, unterliegen der Aufsicht der Bundesländer. Diese können jedoch die Aufsicht an das EBA übertragen. 13 Bundesländer haben das getan.

Das EBA sorgt dafür, dass die Sicherheitsbestimmungen im Bahnverkehr auf allen Seiten eingehalten werden, das gilt für das Schienennetz, die Züge und die Bahnhöfe. Strecken werden durch das EBA geprüft, neue Fahrzeuge müssen vom EBA abgenommen werden. Außerdem entscheidet das EBA über die Genehmigung von Eisenbahnverkehrsleistungen, also den Betrieb einer Zugstrecke. Dabei wird Fachkunde, Zuverlässigkeit und der finanzielle Rahmen eines Unternehmens geprüft, das eine Schienenverbindung anbieten möchte. Der geeignetste Anbieter erhält den Zuschlag für die Strecke.

Adresse

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Vorgebirgsstraße 49 53119 Bonn Telefon: 0228 - 98 26 - 0 Telefax: 0228 - 98 26 - 1 19 Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de



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