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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist im Februar 2002 in Kraft getreten. Sie soll dafür sorgen, dass in Deutschland weniger Energie verbraucht und damit zugleich weniger schädliches Kohlendioxyd (CO2) ausgestoßen wird. Das hat weit reichende Folgen für Bauherren und Hausbesitzer, denn auf sie kommen viele neue Regelungen zu. So muss etwa beim Bau oder der Sanierung eines Hauses jetzt für eine bessere Wärmedämmung gesorgt und eine möglichst sparsame Heizungsanlage eingebaut werden.

Die Energieeinsparverordnung ist ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms der rot-grünen Bundesregierung und soll den CO2-Ausstoß allein bis zum Jahr 2005 um etwa zehn Millionen Tonnen reduzieren. Dabei sollen Neubauten von Anfang an energiesparend errichtet werden und aus Altbauten jene Stellen mit sehr großen Energieverlusten (z.B. alte Heizungsanlagen) verbannt werden. Die wichtigsten Möglichkeiten der Umsetzung für Bauherren sind:

  • ein verstärkter Wärmeschutz,
  • eine anspruchsvollere Heizungsanlagentechnik,
  • der Einsatz erneuerbarer Energiequellen und
  • Konzepte zur Wärmerückgewinnung.

Durch die EnEV werden Niedrigenergiehäuser zur Regel. Absicht ist es, bei Neubauten den Energiebedarf gegenüber dem Standard aus dem Jahr 2002 um etwa 30 Prozent zu senken. Nach Berechnungen der rot-grünen Bundesregierung verbrauchen Häuser, die nach den neuen Vorschriften gebaut werden, rechnerisch nur noch durchschnittlich sieben Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr. Zuvor seien noch etwa zehn Liter üblich gewesen.

Für Neubauten wird zudem künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Der Energiebedarfswert soll für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen, was gerade beim Mieten oder Kaufen eines Hauses eine große Rolle spielen kann. Denn dieser Ausweis, ausgestellt vom Architekten, gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Hauses und damit kann beispielsweise der zukünftige Mieter oder Käufer abschätzen, welche Nebenkosten auf ihn zukommen werden.

Für Altbauten sieht die Verordnung im Kern Nachrüstverpflichtungen vor. Dabei geht es vor allem um den Ersatz von mehr als zwei Millionen Heizkesseln, die vor dem 01. Oktober 1978 eingebaut wurden, sowie die nachträgliche Dämmung ungedämmter Rohrleitungen sowie die Dämmung der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Für den Ersatz alter Heizungsanlagen durch neue Kessel gilt eine Frist bis Ende 2006. Zudem müssen bei anstehenden Modernisierungen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden - zum Beispiel bei der Putzerneuerung oder beim Austausch von Fenstern oder Verglasungen (z.B. Ersatz durch zwei- oder dreifach verglaste Fenster).

Die vorgeschriebenen Energieeinsparmaßnahmen kosten natürlich den Bauherren zusätzliches Geld. Doch durch die Energieeinsparung (und damit geringere Nebenkosten) soll sich dieser finanzielle Mehraufwand in wirtschaftlich vertretbarer Zeit amortisieren. Zudem werden energiesparende Maßnahmen durch die KfW Förderbank zinsgünstig gefördert.

Zur Information der Öffentlichkeit über Energiesparmöglichkeiten hat die Bundesregierung die Deutsche Energieagentur (dena) in Berlin eingerichtet. Interessierte Bauherren, Planer oder Handwerker können sich hier über Förderprogramme, Energiespartechniken oder Vorschriften beraten lassen. Weitere Informationen unter www.dena.de.



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