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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Erfahrung

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Der Prozeß, in dessen Ergebnis der Mensch seine Tätigkeit in der Wechselwirkung mit den objektiv existierenden Umweltbereichen Natur und Gesellschaft begreift. Erfahrung bedeutet für den Menschen Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit, deshalb ist sie entscheidende Grundlage für die Erkenntnis. Bei der sozialen Erfahrung wird die Erscheinungsform gesellschaftlicher Zusammenhänge geistig reproduziert. Ob und wie ihre Verallgemeinerung zum Wesen der sozialen Prozesse vorzudringen vermag, hängt einerseits davon ab, wie das sozialökonomische Wesen der Gesellschaft beschaffen ist und in der sozialen Wirklichkeit in Erscheinung tritt, und anderseits davon, welcher Stand der Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit erreicht ist. >Bewußtsein



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