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EU-Erweiterung / Vertrag von Nizza

Zum 1. Mai 2004 sind zehn neue Staaten der Europäischen Union (EU) beigetreten. Nach diesem historischen Schritt gibt es nun 25 EU-Mitglieder - und weitere Beitritte sind zum Jahr 2007 geplant. Das Funktionieren der EU nach ihrer Erweiterung soll durch den - von vielen aber auch als unzulänglich eingeschätzten - Vertrag von Nizza geregelt werden.

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich im Dezember 2000 in Nizza auf eine Reform der Institutionen geeinigt, damit die Gemeinschaft auch nach dem Beitritt weiterer Länder handlungsfähig bleibt. Der Vertrag schafft zwar die institutionellen Voraussetzungen für eine Erweiterung, stellt aber keinesfalls den Endpunkt der Diskussion über den weiteren Verlauf, die Reichweite und das Endziel des europäischen Integrationsprozesses dar.

Der Vertrag regelt unter anderem, dass das EU-Parlament 732 Sitze für die Wahlperiode 2004-2009 umfasst. Malta als kleinstes EU-Mitglied schickt dann 5, Deutschland als bevölkerungsreichstes Land 99 Vertreter ins Parlament.

In der EU-Kommission verlieren ab November 2004 die "großen" Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien), die bisher je zwei Mitglieder stellten, einen Kommissar. Jedes EU-Mitglied entsendet dann einen Kommissar, so dass die Kommission 25 Mitglieder zählt. Wenn die EU aus mindestens 27 Staaten besteht (voraussichtlich 2007 mit Aufnahme Bulgariens und Rumäniens), muss die Zahl der Kommissare kleiner sein als die Zahl der Mitgliedstaaten - also müssen einige Länder verzichten. Wie das konkret realisiert wird, legt der Vertrag von Nizza nicht fest - außer dass es ein Rotationsverfahren geben soll, so dass jedes Land abwechselnd eine Chance bekommt.

Der Verzicht auf ihr zweites Kommissionsmitglied wurden den "großen" EU-Mitgliedern durch ein Entgegenkommen der "kleinen" und "mittleren" Länder bei der Neuverteilung der Stimmengewichte im EU-Rat erleichtert. Die neue Stimmengewichtung, die ab November 2004 gilt, soll verstärkt das demographische Gewicht der einzelnen Mitglieder berücksichtigten. Deutschland bekommt wie Frankreich, Großbritannien und Italien 29 Stimmen, Polen und Spanien erhalten trotz deutlich kleinerer Bevölkerung 27. Länder wie Belgien und Tschechien verfügen über je 12, Luxemburg über 4, Malta über 3 Stimmen. Für einen Beschluss sind mindestens 232 der insgesamt 321 Stimmen (72,27 Prozent) nötig.

Weitere Punkte des Nizza-Reformvertrages sind:

  • Die verstärkte Zusammenarbeit von Staaten innerhalb der EU wird gefördert. Eine so genannte Flexibilitätsklausel macht es möglich, dass Mitglieder (mindestens acht) in bestimmten Politikbereichen intensiver kooperieren können. Diese Form der Zusammenarbeit kann nicht mehr durch das Veto eines Landes blockiert werden.
  • Für rund 35 von etwa 70 Artikeln in der EU-Politik gilt künftig, dass der EU-Ministerrat mit der Mehrheit der Mitgliederstimmen entscheidet. Dies betrifft vor allem die Bereiche Personenfreizügigkeit, Zusammenarbeit in Zivilrechtssachen, Sozialpolitik, oder Außenhandel.
  • Die Position des Kommissionspräsidenten gegenüber den Kommissaren wird gestärkt.
  • Der Präsident der EU- Kommission und die Kommissare werden künftig mit qualifizierter Mehrheit gewählt.

Unmittelbar nach Ende des Gipfels von Nizza wurde teils heftige Kritik an den Ergebnissen geäußert. Auch in den Medien standen Pannen, Streitigkeiten und halbherzige Kompromisse im Mittelpunkt. Dass in Nizza viele Fragen offen geblieben sind, haben auch die Staats- und Regierungschefs erkannt und in einer "Erklärung zur Zukunft der Union" in der Schlussakte des Vertrages festgelegt, dass Fragen wie eine Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, der Status der Charta der Grundrechte, die Vereinfachung der Verträge oder die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas auf einer neuen Konferenz diskutiert werden sollen.



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