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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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EU-Kommission

Die Kommission der Europäischen Union ist einerseits ein Planungsstab der EU, der Vorschläge zur Erfüllung der Vertragsziele erarbeitet; andererseits ist sie das oberste Exekutivorgan der Union. Sie verwaltet die Institutionen der Gemeinschaft und ihre finanziellen Mittel. In mancher Hinsicht nimmt die Kommission die Aufgaben einer Regierung wahr.

Die Mitglieder der EU-Kommission und ihr Präsident werden von den Regierungen der Mitgliedsländer vorgeschlagen. Wenn das Europäische Parlament zustimmt, werden sie von den Mitgliedstaaten einvernehmlich für jeweils vier Jahre ernannt. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit absoluter Mehrheit, ein Vetorecht einzelner Kommissare aufgrund nationaler Interessen gibt es nicht.

Im Gegensatz zum Ministerrat der Europäischen Union sind die Mitglieder der Kommission allein dem Wohl der Gemeinschaft verpflichtet, nicht aber dem Land, aus dem sie jeweils stammen. Die Interessen der einzelnen Mitgliedsländer kommen im EU-Ministerrat zur Geltung. Die Unabhängigkeit der EU-Kommission kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie oder einzelne ihrer Mitglieder weder vom Ministerrat noch von einzelnen Mitgliedstaaten abgesetzt werden können. Die Kommission kann nur durch ein Misstrauensvotum des Europäischen Parlaments insgesamt zum Rücktritt gezwungen werden. Einzelne ihrer Mitglieder können dagegen aus eigenem Entschluss ihr Amt niederlegen, ohne dass die gesamte Kommission zurücktreten muss. Einen gemeinsamen Rücktritt hat es erstmals Anfang 1999 gegeben.

Die Bedeutung der Kommission im Kräftespiel der Gemeinschaft hängt stark von der Persönlichkeit des jeweiligen Präsidenten ab sowie davon, wie effizient sie ihr Vorschlagsrecht gegenüber dem Ministerrat nutzt. Solange dort das Prinzip der Einstimmigkeit galt, wurden die Initiativen der Kommission lediglich als Diskussionsgrundlage betrachtet. Seit in der Mehrzahl der Fälle mit Mehrheit entschieden wird, hat die Kommission eine stärkere Stellung.

Aufgrund der EG-Verträge und der späteren Erweiterungen (wie der Vertrag von Maastricht) hat sie nämlich auf allen Gebieten, für die eine gemeinsame Politik vereinbart wurde, das alleinige Vorschlags- oder Initiativrecht. Das bedeutet: Sie kann den Zeitpunkt, die Form und den Inhalt bestimmen und ihre Vorschläge im Verlauf des Entscheidungsverfahrens auch wieder ändern. Wenn die Kommission Änderungsvorschläge des Parlaments akzeptiert, werden die so geänderten Vorlagen zur Entscheidungsgrundlage für den Ministerrat (der insofern anders als in den einzelnen Mitgliedsländern eine Art Gesetzgebungsfunktion besitzt). Obwohl der EU-Ministerrat das eigentliche Beschlussorgan der Gemeinschaft ist, kann keine Politik gegen die Kommission gemacht werden. Sie entscheidet, worüber der Ministerrat befinden darf. Nur bei Einstimmigkeit kann der Rat von der Vorlage der Kommission abweichen. Wenn diese Vorlagen mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet wurden, sind sie für alle Mitgliedsstaaten bindendes Recht, das sogar Vorrang vor nationalen Gesetzen hat.

Die Kommission hat die Einhaltung der Europäischen Verträge zu überwachen. Sie achtet darauf, dass Regierungen und Unternehmen das Gemeinschaftsrecht respektieren. Bei Verstößen kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Obwohl sie in vieler Hinsicht nicht mit einer Regierung verglichen werden kann, verfügt die EU-Kommission in Brüssel über einen großen Verwaltungsapparat (rund 16.000 Mitarbeiter), der - nationalen Ministerien vergleichbar - in Generaldirektionen gegliedert ist. An ihrer Spitze steht jeweils ein EU-Kommissar. Ähnlich wie nationale Ministerien bereiten diese Generaldirektionen nicht nur die europäische Gesetzgebung vor, sondern verwalten den Haushalt der Gemeinschaft und führen die Beschlüsse des Ministerrates durch. Dies gilt insbesondere für die gemeinsame Agrarpolitik, für gemeinsame Forschungsprojekte, für die Regionalpolitik und die europäische Handelspolitik.

Die Kommission ist auch Sprecherin der EU nach außen - beispielsweise bei internationalen Konferenzen. Auch bei den jährlichen Weltwirtschaftsgipfeln ist der Präsident der Kommission neben den Staats- und Regierungschefs gleichberechtigter Teilnehmer und Vertreter aller EU-Staaten.

In der Gesundheitswirtschaft: Europäische Kommission. Die Kommission ist die Exekutive der Europäischen Union (EU) und damit eines der wichtigsten EU-Organe. Seit dem 1. November 2004 hat die Kommission 25 Mitglieder, ein Kommissionsmitglied je Mitgliedstaat. Die Kommission handelt in politischer Unabhängigkeit von den einzelnen Regierungen der Mitgliedsstaaten. Sie hat die Interessen der EU insgesamt zu verfolgen. Als Hüterin der EU-Verträge hat sie sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften, die vom Rat und Parlament verabschiedet werden, umgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, kann die Kommission die vertragsverletzende Partei vor dem Gerichtshof verklagen. Die Kommission ist das einzige Organ, das neue Rechtsvorschriften für die EU vorschlagen kann. Als Exekutive der EU führt die Kommission die Ratsentscheidungen aus. Die Kommission ist weitestgehend verantwortlich für die gemeinsamen Politiken der EU wie Forschung, Entwicklungshilfe, Regionalpolitik usw. und verwaltet auch den Haushalt für diese Politiken. Die Kommission ist gegenüber dem Parlament verantwortlich. Die gesamte Kommission muss zurücktreten, wenn das Parlament ihr das Misstrauen ausspricht. Unterstützt wird die Kommission von Beamten, die in 36 Generaldirektionen und Diensten im Wesentlichen in Brüssel und Luxemburg arbeiten.1



 
Weitere Begriffe : Held to Maturity | Individualisierungsthese | Bundesbank-Liquiditäts-U-Schätze (Bulis)
 
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