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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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EU-Ministerrat / Rat der Europäischen Union

Der EU-Ministerrat ist die Vertretung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Je Mitgliedstaat ist ein Minister in diesem offiziell nur als "Rat" bezeichneten Gremium vertreten, das sowohl legislative als auch exekutive Funktionen hat. Der Rat ist das oberste Entscheidungsorgan der EU. Je nach Thema der Sitzungen übernehmen wechselnde Fachminister oder auch die Staats- und Regierungschefs die Vertretung ihrer Länder im Ministerrat.

Der Rat, der sich seit November 1993 nicht mehr als EG-Ministerrat sondern als EU-Ministerrat bezeichnet, ist ebenso wie die Europäische Kommission und das Europäische Parlament eine Institution, für die es auf nationaler Ebene keinen direkten Vergleich gibt. Denn der EU-Ministerrat hat sowohl legislative (gesetzgeberische) als auch exekutive (durchführende) Aufgaben. Seine Beschlüsse, die für die Mitgliedsländer der EU bindenden Charakter haben, kann er allerdings nur auf der Basis der von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge machen. Das Parlament hat darauf nur begrenzten Einfluss. Deshalb wird immer wieder eine stärkerer Kontrolle des Rates und der Kommission durch das Parlament gefordert, um den Beschlüssen eine stärkere demokratische Legitimierung als bisher zu geben.

Der Rat, der lange Zeit sogar die alleinige Entscheidungsbefugnis innerhalb der EU hatte, muss allerdings inzwischen zumindest auf einigen Gebieten seine Macht mit dem Europäischen Parlament teilen. Dies gilt vor allem für den Haushalt der Gemeinschaft, die Bestätigung der Kommissionsmitglieder im Amt, die Assoziierung neuer Länder und die Aufnahme neuer Mitglieder in die Gemeinschaft.

Der Ministerrat fasst heute seine Beschlüsse in der Regel mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit. In einigen Fällen wird allerdings noch immer Einstimmigkeit verlangt. Dies gilt vor allem dann, wenn der Beschluss verfassungsrechtlichen Rang hat, wie beispielsweise der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union oder der Beschluss über den Beginn der Europäischen Währungsunion Ende Dezember 1998.



 
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