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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Euroländer als Kreditnehmer des Internationalen Währungsfonds

Zu den zentralen Rechten der IWF-Mitgliedsländer gehört die Inanspruchnahme von Finanzhilfen des IWF. Voraussetzung ist Zahlungsbilanzbedarf. Nach verbreiteter Auffassung kann es einen individuellen Zahlungsbilanzbedarf von geografischen Teilgebieten des Euroraums nicht geben. Diese Teilgebiete haben keine eigene Währung. Der Euro hat die nationalen Landeswährungen abgelöst und definiert einen neuen Währungsraum. Zahlungsbilanzbedarf kann es folglich nur für den Euro geben. Ungeachtet dessen wäre aber denkbar, dass ein solcher Bedarf von einem einzelnen Euroland ausgelöst würde, z. B. durch übermässige öffentliche Verschuldung in Eurowährung. Nur IWF-Mitgliedsländer sind berechtigt, einen Kreditantrag zu stellen, also auch nur einzelne Euroländer, insb. nicht die EU als solche. Vor diesem Hintergrund muss ein pragmatischer Weg gefunden werden, der es den Euroländern ermöglicht, ggf. IWF-Hilfe zu beantragen. Angesichts des wenig wahrscheinlichen Zahlungsbilanzbedarfs von Euroländern wird diese Frage allerdings nicht als dringlich angesehen.



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