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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fallpauschalenverordnung

In der Gesundheitswirtschaft: Das Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz – FPG) vom 23.04.2002 sowie das 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) vom 15.12.2004 wurde durch mehrere Fallpauschalenverordnungen konkretisiert und ergänzt. Diese Fallpauschalenverordnungen sind Ersatzvornahmen für nicht zustande gekommenen Regelungen durch die Selbstverwaltung. Zu den bisher erlassenen Fallpauschalenverordnungen gehören die: • Verordnung zur Bestimmung vorläufiger Landes-Basisfallwerte im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (Fallpauschalenverordnung 2005 – KFPV 2005) vom 12. Mai 2005 • Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2005 – FPVBE 2005) vom 12. Mai 2005 • Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 vom 13.10.2003 • Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 vom 19.12.2003 • Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV) vom 19.12.2002



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