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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Selbstverwaltung

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Antikapitalismus oder Selbstausbeutung? Mit den neuen sozialen Bewegungen, besonders den Studenten- und Jugendbewegungen der Sechziger- und der frühen Achtzigerjahre, lebte auch die Idee und Praxis der betrieblichen Selbstverwaltung wieder auf. Diese Projekte sind nicht zu vergleichen mit den ehemaligen gewerkschaftlichen Genossenschaften (Konsum-. Wohnungsgenossenschaften und Genossenschaftsbanken). Die selbstverwalteten Projekte waren Teil der Widerstandstheorie und der alternativen Lebensform. Vor allem in Bereich der Medien (Zeitungen, Druckereien, Rundfunk, Umweltschutz) sind selbstverwaltete Betriebe entstanden. Eine weitere Art der selbstverwalteten Betriebe sind im Zusammenhang mit der Übernahme von mit Schließung bedrohter Produktionsstätten entstanden. Die Selbstverwaltung hat eine lange Tradition. von den utopischen Gemeinschaften der Frühsozialisten, von den Anarchisten bis zu der Arbeiterinnenselbstverwaltung, bei der die direkte Lenkung eines Betriebes durch die Produzenten selbst stattfindet. Eine Form der Arbeiterinnenselbstverwaltung gab es im sozialistischen Jugoslawien seit 1950. Für die Betriebe galt der Grundsatz. dass das gesellschaftliche Eigentum und die Produktion von den „unmittelbaren Produzenten“ (ArbeiterInnen) verwaltet werden soll. In der Gesundheitswirtschaft: Die gesamte deutsche Sozialversicherung ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Kennzeichen dieser Selbstverwaltung ist die Pflicht zur Mitgliedschaft, der Status der Selbstverwaltungseinrichtungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Aufsicht des Staates über diese Körperschaften. Die Selbstverwaltung nimmt dabei typischer Weise im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben wahr, die anderenfalls der Staat selbst erfüllen müsste. Im Rahmen der Selbstverwaltung muss unterschieden werden zwischen der ärztlichen und zahnärztlichen Selbstverwaltung, der Selbstverwaltung der Krankenkassen und der gemeinsamen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (insbesondere Krankenkassen, Kassenärztliche Bundesvereinigungen, Deutsche Krankenhausgesellschaft0), deren zentrales Gremium seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist. Die ärztliche und zahnärztliche Selbstverwaltung erfolgt durch die Ärzte- und Zahnärztekammern, außerdem für die zugelassenen Vertragsärzte und -zahnärzte auch durch die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen wird durch gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber (bei den Ersatzkassen: nur Vertreter der Arbeitnehmer) ehrenamtlich ausgeübt, die Vertreter werden durch die Sozialwahlen bestimmt. Der so entstandene Verwaltungsrat hat zum Beispiel die Aufgabe, den von ihm bestellten Vorstand zu kontrollieren und Entscheidungen zu treffen, die für die Krankenkasse von grundsätzlicher Bedeutung sind. So entscheidet der Verwaltungsrat zum Beispiel über die Höhe des Beitragssatzes.



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