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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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GKV-Modernisierungsgesetz

In der Gesundheitswirtschaft: Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz; GMG) vom 14. November 2003 ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Es hat eine ganze Fülle von strukturellen Veränderungen eingeführt, so die Zusammenfassung der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung im Gemeinsamen Bundesausschuss, die erstmalige Beteiligung von Patientenorganisationen am G-BA (ohne Stimmrecht, aber mit Antrags- und Rederecht), Vorschriften zur Errichtung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durch den G-BA, die Einführung von Medizinischen Versorgungszentren und die Anschubfinanzierung sowie gesetzliche Präzisierung für Verträge der Integrierten Versorgung. Weitere Neuerungen durch das GMG waren: • Einführung der Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro für ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung beim ersten Arztkontakt eines GKV-Versicherten über 18 Jahre in einem Quartal • Einführung des Sonderbeitrages in Höhe von 0,9 % für GKV-Mitglieder, damit Verlassen des Grundsatzes der paritätischen Beitragszahlung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber • Erneute Einführung des Rechts auf Kostenerstattung für alle GKV-Versicherten • GKV-Versicherte können ambulante Leistungserbringer im EU-Ausland ohne vorherige Genehmigung ihrer Krankenkasse aufsuchen und die Kosten von der Kasse erstattet bekommen; der Erstattungshöchstbetrag ist dabei auf den Preis der Sachleistung im Inland beschränkt • Die gesetzlichen Krankenkassen können Verträge mit Leistungserbringern im EU-Ausland abschließen • GKV-Kassen können ihren Versicherten Zusatzversicherungen vermitteln • Streichung des Sterbe- und Entbindungsgeldes • Ausschluss eines großen Teils der OTC-Präparate aus dem GKV-Leistungskatalog • Regelungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte anstelle der bisherigen Krankenversicherungskarte (als Einführungstermin war der 1. Januar 2006 vorgesehen) • Einführung des Amtes einer/s Patientenbeauftragten



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