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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Finanzdienstleistungsinstitut, Geschäftsbetriebserlaubnisversagung

Entspr. Geschäftsbetriebser-laubnisversagung. Darüber hinaus versagt die BaFin die Geschäftsbetriebserlaubnis bei anderen Finanzdienstleistungsinstituten als Kreditinstituten, die nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, wenn nicht ein Anfangskapital, vor allem haftendes Eigenkapital, von mind. 125.000 Euro vorhanden ist, und bei Finanzdienstleistungsinstituten, die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, von mind. 730.000 Euro.



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