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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fixkosten

Feste Kosten Teil der Gesamtkosten, dessen Höhe unabhängig von Veränderungen des Beschäftigungsgrades und der Produktionsmenge bleibt. Fixkosten sind Kosten, die zur Aufrechterhaltung der Unternehmenstätigkeit im Allgemeinen während eines Betrachtungszeitraumes im Rahmen einer Kapazitätsstufe, erforderlich sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Miet- oder Zinsaufwendungen. Fixkosten sind kurzfristig und nicht oder nur sehr begrenzt zu beeinflussen. Das Gegenstück zu Fixkosten sind variable Kosten. Langfristig gesehen können alle Kosten als variabel und somit steuerbar angesehen werden. Man unterscheidet zwischen absolut fixe Kosten und Intervall fixe Kosten. Da Fixkosten Gemeinkosten sind, können sie nicht verursachungsgerecht auf die Stückkosten umgelegt werden. Möglichkeiten, die Fixkosten in die Stückkosten einer Produkteinheit einzubeziehen, sind: Division der Fixkosten durch die Ausbringungsmenge (Fixkostenproportionalisierung), Verteilung nach dem Durchschnittsprinzip, Aufteilung in Nutz- und Leerkosten nach dem Beanspruchungsprinzip.



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