Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Freie Güter

sind Güter, die in so großen Mengen verfügbar sind, daß keine wirtschaftliche Betätigung nötig ist, um die Bedürfnisse nach ihnen zu befriedigen (z.B. Luft). Dies ist jedoch regional unterschiedlich und kann sich im Zeitablauf ändern.: Es wäre z.B. denkbar, daß das Bedürfnis nach reiner Luft zum Atmen einmal zu einem Bedürfnis wird, das nur durch wirtschaftliche Betätigung zu befriedigen ist, etwa durch den Betrieb von Filtrieranlagen. Bezeichnung für Güter, die in so großen Mengen vorhanden sind, dass deshalb keine wirtschaftliche Betätigung nötig ist. Diese Eigenschaft kann jedoch je nach Region variieren und sich im Zeitablauf verändern. Ein klassisches Beispiel für ein freies Gut ist Luft. Aber auch dies kann sich ändern, wenn frische Luft knapp wird und daraus ein Bedürfnis entsteht, das nur durch wirtschaftliche Betätigung, wie den Betrieb von Filteranlagen gedeckt werden kann.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Freie Arztwahl
 
Freie Kassenwahl
 
Weitere Begriffe : Capswap | Gemeiner Wert | Deszendenztheorie
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.