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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Frühgeld

Geldmarktmässig gehandeltes Leihgeld im Verkehr von Banken untereinander (Interbankenmarkt) in Form von Zentralbankgeld für einen Vormittag. Es wird nach Vereinbarung am frühen Morgen - 8 bis 10 Uhr - durch Bundesbankplatzübertragung zur Verfügung gestellt und muss bis zur letzten Bundesbankabrechnung zurück übertragen werden. Dient der aufnehmenden Bank für die Ausführung sehr eiliger Zahlungen über ihr Bundesbankkonto.



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