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			     Geldemission durch die Deutsche Bundesbank
			
			
			
			
                      
 Die Bundesbank hat unbeschadet des Art. 106 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft das ausschl. Recht, Banknoten im Geltungsbereich des Bundesbankgesetzes auszugeben. Diese auf Euro lautenden Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (Legaltender). Die Bundesbank muss Stückelung und Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Banknoten öffentlich bekannt machen.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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