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			     Geldsurrogat
			
			
			
			
                      Geldersatzmittel. 
 1. Alle im Wirtschaftsleben verwendeten Medien, die als Geld i.S.v. Zahlungsmitteln dienen, jedoch nicht gesetzliche Zahlungsmittel sind. Anders: Geldsubstitut.
2. Auch: Geldersatz(mittel). Alle Hilfszahlungsmittel neben dem Bargeld und dem Buch- oder Giralgeld. Nur wenn sie diese Geldformen ersetzen (können) und als Quasizahlungsmittel umlaufen (können), sind sie als Geldsurrogat zu bez. Beispiele: Wechsel, bestimmte kaufmännische Anweisungen u.dgl., u.U. bestimmte Wertmarken, Schuldscheine usw., dagegen normalerw. nicht Schecks.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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