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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gemeinschaft zum Schutz der deutschen Sparer

Kurzbezeichnung : Sparerschutzgemeinschaft. 1956 von Verbänden des deutschen Bankwesens gegründet. Ziel ist die Vertretung der Interessen der Sparer i. Hinbl. a. die Werterhaltung ihrer Geldanlagen gegenüber Geldentwertungen. Daher tritt die Arbeitsgemeinschaft auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen für die Stabilität des Geldwerts ein, nimmt in dem Rahmen zu geld-, wäh-rungs- und finanzpolitischen Fragen Stellung und gibt Veröffentlichungen heraus.



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